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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemein

Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle dem Fotografen Dominik Böhm erteil­ten Aufträge. Sie gel­ten als vere­in­bart, wenn ihnen nicht umge­hend wider­sprochen wird. Wenn der Kunde den AGB wider­sprechen will, ist dieses schriftlich bin­nen drei Werk­ta­gen zu erk­lären. Abwe­ichen­den Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den wird hier­mit wider­sprochen. Abwe­ichende Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den erlan­gen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

2. Nutzungsrechte

Der Fotograf überträgt das private Nutzungsrecht an den Auftraggeber. Eine kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung und Honorarreglung. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung) bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Die Urheberrechte verbleiben beim Fotografen und sind nicht übertragbar.

Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten an den Auftraggeber über.

 

Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.

Bei jeder Pressebildveröffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

3. Honorar und Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber erkennt die Bildauffassung, Gestaltung und Bearbeitung der Bilder mit Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.


Für die Herstellung der Bilder und weiteren Arbeiten die der Fotograf anbietet, wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarter Pauschale berechnet. Eventuell anfallende Nebenkosten (Fahrtkosten, Spesen entsprechend § 12 EStG, Studiomiete, Verbrauchsmaterial usw) sind vom Auftraggeber zu tragen.

Das vereinbarte Honorar ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden.

4. Stornierung und Kündigung

Im Fall eines Rücktritts durch den Auftraggeber steht dem Fotografen eine Aufwandsentschädigung gemäß der nachfolgenden Staffelung zu:


Bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 25 % des Auftragswertes
Bei Stornierungen zwischen 15 und 29 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 35 % des Auftragswertes
Bei Stornierungen zwischen 7 und 15 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 50 % des Auftragswertes
Bei Stornierungen innerhalb von 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin: 80 % des Auftragswertes


Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten, Dienstleister werden zusätzlich fällig, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

Ist es dem Fotografen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Fotograf bemüht sich in diesem Fall, einen Ersatzfotografen zu stellen. Alle weiteren vertraglichen Konditionen richten sich dann nach den Konditionen des Ersatzfotografen.

5. Lieferzeiten und Reklamation

Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 3 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men.  Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt und Betriebsstörungen stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­geführt. Rekla­ma­tio­nen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.


6. Haftung und Schadenersatz

Der Fotograf haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die während des Fototermins oder aufgrund von mangelhaften Fotoprodukten entstehen. Die Haftung des Fotografen ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder. Insbesondere haftet er nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Fotografen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

Bei unberechtigter Nutzung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes ist der Fotograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch 500 € pro Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

Unterbleibt bei einer Presseveröffentlichung die Benennung des Fotografen hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 200 € pro Bild und Einzelfall. Dem Fotografen bleibt auch insoweit die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs vorbehalten.

 

7. Schlussbestimmung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.

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